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Österreich - HINWEISE

Als Österreicher benötigt man zum Fliegen ein polizeiliches Führungszeugnis, eine fliegerärztliche Untersuchung und einen Flugschülerausweis (vom Bundesamt für Zivilluftfahrt, Wien).
Mindestalter: für Segelfliegen 16 Jahre, für Hängegleiten (Drachenfliegen) und Paragleiten 16 Jahre, Motorfliegen 17 Jahre, Ballonfahren 17 Jahre und Fallschirmspringen 17 Jahre.
Bei Gästen aus Deutschland und der Schweiz werden gültige Flugscheine gegenseitig anerkannt, aus anderen Ländern für sportliche und touristische Zwecke befristet anerkannt.

Urlaubsservice

0180 2 101818
6 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen. oder per Mail an: urlaub@austria.info
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