Die österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ unterhalten von 0-24 Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung).
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei Polizei oder Gendarmerie; bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde.
Außerdem gilt die Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und diese im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Betreten der Fahrbahn auch anlegen müssen.
Pannendienst-Rufnummern:
ÖAMTC: 120
ARBÖ: 123