Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Österreich
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Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW und Motorräder:
Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen: 100 km/h.
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h.
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: zwischen den Ortstafeln: 50 km/h
Höchstgeschwindigkeit für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg, Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t Gesamtgewicht):
Ortsgebiet 50 km/h, Autobahnen und Freilandstraßen: 100 km/h
Autobusse: Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstraßen 80 km/h; Autobahnen 100 km/h (zw. 22.00 und 5.00 Uhr jedoch nur 90 km/h auf den unter "Nachtfahrverbot" angeführten Autobahnen).
Alkohol am Steuer:
Seit 1. Jänner 1998 beträgt die Blutalkoholgrenze 0,5 Promille! Die Geldstrafe bei Überschreitung dieser Grenze liegt zwischen 218 – 3634 € und hat den Führerscheinentzug zur Folge.
Achtung!
In Österreich müssen Autofahrer auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Wer ohne Licht in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Außerdem gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und diese im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Betreten der Fahrbahn auch anlegen müssen.