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Oberösterreich - HINWEISE

Gesetzgebungsorgan des Landes Oberösterreich ist der Landtag, dessen 56 Abgeordnete für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt werden.

Die oberösterreichische Landesregierung, das oberste Vollzugsorgan des Landes, wird vom Landtag gewählt. Die Landesregierung ist eine "Konzentrationsregierung", d. h., alle im Landtag mit einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen Sitz in der Landesregierung. Die Landesregierung vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Finanzen des Landes. Sie besteht aus neun Mitgliedern, vier gehören der ÖVP an, vier der SPÖ und eines den Grünen. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann. Das ist seit März 1995 Dr. Josef Pühringer.

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